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   LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12   

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LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12 (https://dejure.org/2013,51705)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12 (https://dejure.org/2013,51705)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - 3 Sa 1006/12 (https://dejure.org/2013,51705)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Dabei genügt er seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus auf Anweisung des Arbeitgebers gearbeitet hat (vgl. BAG 16. Mai 2012 -5 AZR 347/11- Rn. 27, NZA 2012, 939ff).

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen nachgekommen ist oder nicht (vgl. BAG 16. Mai 2012 -5 AZR 347/11- Rn. 27, NZA 2012, 939ff).

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen" (so wörtlich BAG 16. Mai 2012 -5 AZR 347/11- Rn. 29, NZA 2012, 939ff, unter Hinweis auf BGH 2. Juli 2007 -II ZR 111/05- Rn. 25, NJW 2008, 69, mwN und BVerfG 30. Juni 1994 -1 BvR 2112/93- zu III 2a der Gründe, NJW 1994, 2683).

    Auch wenn zu Gunsten des Klägers unterstellt wird, dass er sich zur Ergänzung seines Vortrages auf die vorgelegten Anlagen bezogen hat, so ersetzt doch die Bezugnahme auf Anlagen nicht das schriftsätzliche Vorbringen (vgl. BAG 16. Mai 2012 -5 AZR 347/11- Rn. 29, NZA 2012, 939, mwN.).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es jedoch nicht (vgl. dazu BAG 21. September 2011 -5 AZR 629/10- Rn. 31, NZA 2012, 145ff; BAG 17. August 2011 -5 AZR 406/10- Rn. 20, NZA 2011, 1335ff, jeweils mwN.).

    Die Vergütungserwartung ist deshalb stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (vgl. BAG 21. September 2011 -5 AZR 629/10- Rn. 31, NZA 2012, 145ff; BAG 17. August 2011 -5 AZR 406/10- Rn. 20, NZA 2011, 1335ff, jeweils mwN.).

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es jedoch nicht (vgl. dazu BAG 21. September 2011 -5 AZR 629/10- Rn. 31, NZA 2012, 145ff; BAG 17. August 2011 -5 AZR 406/10- Rn. 20, NZA 2011, 1335ff, jeweils mwN.).

    Die Vergütungserwartung ist deshalb stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (vgl. BAG 21. September 2011 -5 AZR 629/10- Rn. 31, NZA 2012, 145ff; BAG 17. August 2011 -5 AZR 406/10- Rn. 20, NZA 2011, 1335ff, jeweils mwN.).

  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen" (so wörtlich BAG 16. Mai 2012 -5 AZR 347/11- Rn. 29, NZA 2012, 939ff, unter Hinweis auf BGH 2. Juli 2007 -II ZR 111/05- Rn. 25, NJW 2008, 69, mwN und BVerfG 30. Juni 1994 -1 BvR 2112/93- zu III 2a der Gründe, NJW 1994, 2683).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen" (so wörtlich BAG 16. Mai 2012 -5 AZR 347/11- Rn. 29, NZA 2012, 939ff, unter Hinweis auf BGH 2. Juli 2007 -II ZR 111/05- Rn. 25, NJW 2008, 69, mwN und BVerfG 30. Juni 1994 -1 BvR 2112/93- zu III 2a der Gründe, NJW 1994, 2683).
  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers auf vertragsgemäße Beschäftigung ist in allen Fällen gegeben, in denen die vertragsgemäße und die tatsächliche Beschäftigung nicht übereinstimmen (vgl. LAG München 18. September 2002 -5 Sa 619/02, NZA-RR 2003, 269ff).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Soweit es besteht, darf es nur nach billigem Ermessen, unter Abwägung der wesentlichen beiderseitigen Interessen ausgeübt werden (BAG 13. Juni 2012 -10 AZR 296/11- Rn. 28ff, NZA 2012, 1154; BAG 17. August 2011 -10 AZR 202/10- Rn. 22, NZA 2012, 265).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Soweit es besteht, darf es nur nach billigem Ermessen, unter Abwägung der wesentlichen beiderseitigen Interessen ausgeübt werden (BAG 13. Juni 2012 -10 AZR 296/11- Rn. 28ff, NZA 2012, 1154; BAG 17. August 2011 -10 AZR 202/10- Rn. 22, NZA 2012, 265).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht jedem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich ein Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung zu (st. Rspr. seit BAG 10. November 1955 -2 AZR 591/54., AP Nr. 2 zu § 611 Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 610/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12
    Überstunden werden wegen bestimmter besonderer Umstände zusätzlich geleistet (vgl. z.B. BAG 9. Juli 2003- 5 AZR 610/01- Rn 25, zitiert nach JURIS).
  • LAG Hamm, 12.01.2017 - 18 Sa 1200/16

    Vertragsgemäße Beschäftigung; Kindergartenhelferin; Ergänzungskraft

    Der Arbeitgeber erfüllt den Beschäftigungsanspruch nicht, wenn die vertragsgemäße und die tatsächliche Beschäftigung nicht übereinstimmen (Hessisches LAG, Urteil vom 24.05.2013 - 3 Sa 1006/12; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2013 - 6 Sa 611/11; LAG München, Urteil vom 18.09.2002 - 5 Sa 619/02).
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